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Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram und wird in keiner Weise von Facebook / Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter. Veranstalter ist die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH, Lauterecken.
Teilnahmebedingungen Facebook / Instagram Gewinnspiel
Das Gewinnspiel läuft ab dem 10.7.23 und endet am 16.7.23 um 23:59 Uhr.
Gewinne: Es werden insgesamt 3 Pakete mit jeweils 2 Liegestühlen und einem Cocktail Paket über die Plattformen Facebook und Instagram verlost. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Teilnahme: Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Kommentarfunktion des Gewinnspielbeitrags. Hierbei müssen die Teilnehmer*innen der Cocktail Plant Facebook bzw. Instagram Seite folgen und direkt unter dem Gewinnspielbeitrag im Kommentar hinterlassen, welches Cocktail sie wo am liebsten trinken. Kommentare, die gegen Facebook Richtlinien, deutsches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der/die Teilnehmer*in ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht erlaubt.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und eigenem Facebook Account. Ausgenommen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Angestellte, freie Mitarbeiter*innen, Bevollmächtigte und Konzessionäre der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH und deren Tochterunternehmen sowie deren Familienmitglieder und Haushaltsangehörigen.
Teilnehmer – Fotorechte: Alle Teilnehmer erklären sich mit dem Posten eines Fotos einverstanden, dass ihr Foto im Rahmen der Gewinnerverkündung sowie zur weiteren Berichterstattung zum Gewinnspiel auf der Facebook bzw. Instagram Seite von Cocktail Plant veröffentlicht wird unter Bekanntgabe des Vornamens des Teilnehmers. Sollte der Teilnehmer Bilder von Personen oder Marken etc. unberechtigt im Rahmen seiner Teilnahme an diesem Gewinnspiel via Instagram hochladen, hat er den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Gewinner – Ermittlung und Benachrichtigung: Die Gewinner werden bis spätestens 20. 07. 2023 unter allen Teilnehmern, die den Beitrag gemäß der Gewinnspiel-Vorgaben kommentierten, von einer Jury ermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens am 25.07.2023. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns auf der Instagramseite bzw Facebookseite von Cocktail Plant veröffentlicht wird.
Die Gewinner werden namentlich über die Instagram / Facebook Kommentarfunktion unter dem Kommentar des Gewinnspielbeitrags oder per Direktnachricht über Instagram / Facebook benachrichtigt. Die Gewinner*innen sind dazu aufgerufen, sich innerhalb von fünf Tagen ab Gewinnbenachrichtigung per Direktnachricht beim Administrator zu melden, um Cocktail Plant den vollständigen Namen samt Anschrift und E-Mail-Adresse zu übermitteln. Dabei ist zwingend erforderlich, dass die Kontaktaufnahme mit dem gleichen Facebook oder Instagram Account stattfindet, mit dem auch die Gewinnspielteilnahme erfolgte. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinnanspruch.
Datenschutz: Es werden alle Adressen der Facebook oder Instagram der Teilnehmer*innen erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben. Den Teilnehmer*innen stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Die Entscheidungen der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH sind endgültig. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Diesbezügliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Gewinnspiels und/oder die Integrität der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH gefährden. Die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt einseitig zu ändern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.